Frage zu einer Sendungsverfolgung

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Re: Frage zu einer Sendungsverfolgung

01 Apr. 2020 23:08 - 01 Apr. 2020 23:13
#6768
l.art schrieb: Falls Du das auf meine Frage beziehst: Leider nicht - siehe mein Link zu paketda...
Schon klar, hab mir das jetzt auch ein paar mal durchgelesen. Die entsprechenden Passagen und Regelungen bei Zoll.de zielen aber komplett auf gewerbliche Bestellungen. Außerdem ist es doch so: Die Regelung lautet vereinfacht gesagt (und so weit ich es verstanden habe), dass wenn eine Lieferung mit Versender A (z.B. Chinapost) nach Deutschland eingeführt wird, dann aber von Versender B (z.B. Deutsche Post) weiterbefördert wird, die Transportkosten von Versender A aber nicht angegeben sind, dann werden die Transportkosten geschätzt. So weit, so unfair, aber es ist wohl manchmal gängige Praxis.

Im Fall von I.arts Uhr sind aber die Vorzeichen komplett anders. Der Transport wurde ja durchgängig von DHL Express durchgeführt. Da dieses Unternehmen mit ziemlicher Sicherheit von Heimdallr beauftragt und auch bezahlt wurde, können die sich kaum hinstellen und behaupten, die Transportkosten wären nicht ermittelbar und müssten geschätzt werden.

Ich bin mir auch relativ sicher, dass eine solche Praxis keinen Bestand vor einem deutschen Gericht haben würde. So weit ich das aus den entsprechenden Seiten des Zoll herauslesen konnte, gelten diese Reglungen nur für Unternehmen, nicht aber für Privatpersonen. Vermutlich beißen die meisten Besteller aber aufgrund des relativ geringen Betrags die Zähne zusammen, weil eine Klage sich wohl kaum lohnt.

Auf den Seiten für private Internetbestellungen des Zoll steht übrigens folgende Passage:
Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Bei privaten Internetbestellungen zu nicht kommerziellen Zwecken ist zu beachten, dass eine Zollanmeldung stets sämtliche steuererheblichen Angaben umfassen muss. Rechnungen oder andere Unterlagen über den gezahlten oder zu zahlenden Preis sind vollständig vorzulegen. Werden Postgebühren in Rechnung gestellt, werden diese mit in die Berechnung des Zollwerts einbezogen.

Bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken gehört Porto dagegen immer in voller Höhe, d.h. bis zum Bestimmungsort im Inland zum Zollwert. Da sich das Porto nicht nach Beförderungskilometern berechnet, kommt eine Aufteilung in innerhalb und außerhalb der Union entstandene Kosten nicht in Betracht.

Siehe Hier -> www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendun...stellungen_node.html
(Relativ weit unten, nach den Beispielen für die Berechnung der Einfuhrabgaben)

Heißt für mich übersetzt: wenn Porto auf der Rechnung angegeben ist, wird es in die Berechnung der Einfuhrabgaben herangezogen. Im Umkehrschluß würde das aber auch bedeuten, dass es eben nicht in die Berechnung einfließt, wenn es nicht explizit angegeben ist.

Ich werde aber zukünftig darauf drängen, dass auf der Rechnung vom China-Versender Versandkosten angegeben sind. Sicher ist sicher :)
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Letzte Änderung: 01 Apr. 2020 23:13 von Ratman.
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Re: Frage zu einer Sendungsverfolgung

02 Apr. 2020 09:22 - 02 Apr. 2020 09:24
#6769
ColonelZap schrieb: @Reef

Und was willst Du uns damit sagen? :unsure:

=>
Reef schrieb: ...bleibt für "Privatimport" eh gehüpft, wie gesprungen...
Du MUSST denen den Zahlungsnachweis für den Kauf vorlegen (E-Mail genügt, manchmal, auch), für die Besteuerung ist der
Gesamtbetrag relevant, egal ob der Händler z.B.:
""Uhr €110,- free shipping""
oder
""Uhr €100,- + €10,- shipping""
ausweist.
Sie knöpfen Dir in beiden Fällen €20,90 ab. :yes_sad:
Über €150 dito, siehe auch ScreenShot 3 in #6755.

Die eingefügten ScreenShots und die weiteren Ausführungen auf -Zoll.de- lassen (eigtl.) keinen Interpretationsspielraum.

WO dort etwas über "fiktive Kosten", die zur Besteuerung herangezogen werden (sollen) steht... :unsure:
Letzte Änderung: 02 Apr. 2020 09:24 von Reef.

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Re: Frage zu einer Sendungsverfolgung

02 Apr. 2020 11:47
#6770
Reef schrieb: ...WO dort etwas über "fiktive Kosten", die zur Besteuerung herangezogen werden (sollen) steht... :unsure:
Auf den (Unternehmens-)Seiten des Zoll gibts nur einen kurzen Erklärtext -> www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollwer...achtkosten_node.html

Dort verlinkt ist jedoch wiederum die EU-Durchführungs-Verordnung 2015R2447 -> eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?...uri=CELEX:32015R2447
Fangt am besten gar nicht erst an zu lesen, ihr würdet nur einen Knoten im Hirn bekommen. Ist aber auch Wurscht, da für nicht-gewerbliche Käufer andere Vorschriften gelten.
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Re: Frage zu einer Sendungsverfolgung

02 Apr. 2020 13:14
#6771
Reef schrieb:
ColonelZap schrieb: @Reef

Und was willst Du uns damit sagen? :unsure:

=>
Reef schrieb: ...bleibt für "Privatimport" eh gehüpft, wie gesprungen...
Du MUSST denen den Zahlungsnachweis für den Kauf vorlegen (E-Mail genügt, manchmal, auch), für die Besteuerung ist der
Gesamtbetrag relevant, egal ob der Händler z.B.:
""Uhr €110,- free shipping""
oder
""Uhr €100,- + €10,- shipping""
ausweist.
Sie knöpfen Dir in beiden Fällen €20,90 ab. :yes_sad:
Über €150 dito, siehe auch ScreenShot 3 in #6755.

Die eingefügten ScreenShots und die weiteren Ausführungen auf -Zoll.de- lassen (eigtl.) keinen Interpretationsspielraum.

WO dort etwas über "fiktive Kosten", die zur Besteuerung herangezogen werden (sollen) steht... :unsure:

In der Praxis handhabt es DHL Express aber anders, so wie auch auf paketda beschrieben - kann halt nur aus der erlebten Praxis berichten...

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Re: Frage zu einer Sendungsverfolgung

02 Apr. 2020 14:34
#6772
l.art schrieb: In der Praxis handhabt es DHL Express aber anders, so wie auch auf paketda beschrieben - kann halt nur aus der erlebten Praxis berichten...
Ja, schon klar. Nur ob das tatsächlich rechtens ist, kann bezweifelt werden. Ich hab jetzt mal den Zoll direkt angeschrieben und zu der Thematik befragt. Ich melde mich, sobald ich Antwort habe.
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Re: Frage zu einer Sendungsverfolgung

02 Apr. 2020 15:36 - 02 Apr. 2020 15:38
#6773
Noch einmal, DHL (Express) handhabt absolut GAR NICHTS, es ist der deutsche Zoll, der streckenweise fiktive Versandkosten von (meistens) €85 in die Berechnung mit einbezieht, wenn die Versandkosten nicht explizit aufgelistet sind.
Nur ob das tatsächlich rechtens ist, kann bezweifelt werden

Glaubst Du ernsthalt, daß der deutsche Zoll sich nicht an geltendes Recht hält? :huh:
Ich garantiere Dir, sie tun es!
Letzte Änderung: 02 Apr. 2020 15:38 von ColonelZap.

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Re: Frage zu einer Sendungsverfolgung

02 Apr. 2020 16:04
#6774
Warten wir mal ab, was der Zoll dazu schreibt. Auf jeden Fall handhaben das die verschiedenen Zollbehörden offenar unterschiedlich. Ich musste noch bei keiner Uhr Einfuhrabgaben auf fiktive Transportkosten zahlen, obwohl bei keiner der Uhren Versandkosten angegeben waren. Ich musste lediglich die Rechnung vorlegen und die Abgaben wurden anhand des angegebenen Warenwerts berechnet.

Ich muss mal kramen, irgendwo müssen die Papiere vom Zoll noch rumfliegen.
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Re: Frage zu einer Sendungsverfolgung

02 Apr. 2020 16:49 - 02 Apr. 2020 16:52
#6775
Das passiert auch nicht sehr oft, kommt wohl auch immer darauf an, wer gerade beim Zoll seinen Dienst schiebt ;)

Meine Erfahrung: Sobald man selbst eine Rechnung (Paypalbeleg) einreicht, werden solche fiktiven Versandkosten nicht hinzugerechnet.
Arbeitet der Zoll nur mit den Papieren, die der Chinahändler mitgeliefert hat und diese irgendwie "lückenhaft" sind, kann es aber durchaus passieren!

Der Zoll muß sich halt irgendwie sicher sein, daß man tatsächlich nur diesen einen Betrag für die Bestellung im Ausland bezahlt hat und nicht z.B. eine zweite Zahlung für den Versand stattgefunden hat ;)
Letzte Änderung: 02 Apr. 2020 16:52 von ColonelZap.

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Re: Frage zu einer Sendungsverfolgung

02 Apr. 2020 17:25
#6776
Ich sage dazu:

Beim Zoll arbeiten die gleichen Menschen wie sonst auch.

Hat man sich einmal mit dem riesigen Apparat beschäftigt, dann ist klar, warum manches Auslegungssache ist.

Ich habe da das Beispiel, was hier zwar nicht das Thema ist, Zolltarifnummern. Damit schonmal zu tun gehabt? Ich habe öfters damit zu tun und teilweise kann man mehrere angeben, weil zwar ein riesiger Almanach, aber nicht alles kann klassifiziert werden kann, Fehler fallen oft erst bei zum Beispiel Eintritt in die Schweiz auf.

Persönlich konnte ich auch schon mit denen verhandeln, welche die richtige ist.

Carrera-Autos aus den USA bestellt, Zoll wollte als Elektrospielzeug deklarieren, ich habe gesagt, dass es Teil eines Gesellschaftsspiels sei. Wurde akzeptiert.

So wird es auch hier sein:

Einer schlägt voll zu, der andere hört sich Argumente an. Menschen halt.
Gruß,
keegokies

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Re: Frage zu einer Sendungsverfolgung

02 Apr. 2020 22:38
#6780
Bei unserem Zollamt hier in Bonn kam auch noch keiner der Mitarbeiter auf die Idee diese fiktiven Versandkosten zugrunde zu legen.
Bei der Abwicklung durch die Deutsche Post habe ich es auch noch nicht erlebt - wenn es dort nicht eh durch rutscht.
Und die 2 Sendungen, die über die GDSK liefen, blieben afair auch davon verschont. Lediglich die Abwicklung über DHL Express in Leipzig ist davon betroffen...

Aber danke für das Feedback - wenn es das nächste mal passiert, werde ich es vielleicht etwas länger mit den Damen & Herren dort diskutieren... :-D

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Re: Frage zu einer Sendungsverfolgung

06 Apr. 2020 12:13 - 06 Apr. 2020 12:18
#6800
So, dann will ich mal ein wenig Licht ins Dunkel bringen, was diese fiktiven Versandkosten angeht. Ich hatte wie gesagt mal Kontakt mit dem deutschen Zoll aufgenommen und ein sehr freundlicher Beamter hat mir meine Fragen sehr ausführlich und vor allem verständlich beantwortet.

Wenn eine Sendung aus dem außereuropäischen Ausland beim Zoll aufschlägt und aus der Rechnung oder den Frachtpapieren nicht hevorgeht, wie hoch die Versandkosten waren, so ist es tatsächlich rechtens, die Frachtkosten zu schätzen und auf den Kaufpreis aufzuschlagen, um die Einfuhrabgaben zu berechnen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich beim Empfänger um eine Privatperson handelt oder ob die Einfuhr gewerblich ist. Wenn die Frachtkosten nicht explizit in der Rechnung aufgeführt sind, so geht man davon aus, dass diese gesondert in Rechnung gestellt wurden.

In der Regel begnügt man sich aber damit, die Einfuhrabgaben anhand des tatsächlich gezahlten Preises zu ermitteln. Zitat aus der Mail vom Zoll des oben erwähnten Beamten:
Der „Transaktionswert für die eingeführte Ware" ist die wichtigste und gebräuchlichste Methode der Zollwertermittlung. Auf Grundlage dieser Methode wird der „tatsächlich zu zahlende oder gezahlte Preis" ermittelt.

Meine Vermutung nach diversen Google Sessions (hierzu war vom Zoll keine Auskunft zu bekommen): Kommt die Uhr aus China als normale Postsendung ins Land, gibt es dazu in der Regel weder Frachtpapiere noch wurde sie auf elektronischem Wege beim Zoll angemeldet. Sollte die Uhr dann beim Zoll "hängenbleiben", wird der Einfachheit halber die Methode „Transaktionswert für die eingeführte Ware" angewendet. Man benachrichtigt den Empfänger und lässt sich ggf. noch die Rechnung oder den Zahlungsnachweis zeigen und berechnet die entsprechenden Einfuhrabgaben.

Wird jedoch der Transport von A bis Z durch ein Unternehmen wie DHL Express durchgeführt, müssen die die Ware auch entsprechend beim Zoll anmelden. Hierfür gibt es ein elektronisches Fomular, in dem explizit und detailliert sowohl der Warenwert als auch die Transportkosten angegeben werden müssen. Warum DHL Express dort nicht einfach die tatsächlichen Frachtkosten angibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich vemute, man schaut auf die Rechnung, findet dort keine Versandkosten und schätzt dann die Versandkosten nach Motto "lieber zu viel als zu wenig".

Mein Fazit: Sofern der Händler einen kostenlosen Versand per Chinapost o.ä. anbietet, muss man sich keine Gedanken machen. Ist der günstigste Versandweg aber der kostenlose Versand per DHL Express, sollten die Alarmglocken schrillen. Man sollte daher vor der Bestellung mit dem Händler Kontakt aufnehmen und um die Angabe der Versandkosten auf der Rechnung bitten. Es reicht ja, wenn er zehn Dollar vom Rechnungsbetrag abzieht und diese als Versandkosten angibt.

Oder man wählt in weiser Voraussicht eine andere Versandart, die vielleicht nen Fünfer mehr kostet, aber im Endeffekt Einfuhrabgaben einspart.

Hier übrigens noch ein Tip des freundlichen Zollbeamten:
Wenn Ihr Bekannter mit der Berechnung der Einfuhrabgaben (Zoll, EUSt.) nicht einverstanden ist, besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen den vorliegenden Einfuhrabgabenbescheid einzulegen. Dieser ist - sofern er nicht der Sendung beilag - beim jeweiligen Beförderungsdienstleister anzufordern.

Als wesentliches Merkmal enthält der Steuerbescheid umseitig eine sog. Rechtsbehelfsbelehrung mit Angabe des zuständigen Hauptzollamtes an welches der Widerspruch zu richten ist. Bitte beachten Sie, die Widerspruchsfrist gegen den Steuerbescheid beträgt lediglich einen Monat ab Bekanntgabe.

Nach Erhalt des Steuerbescheides gibt es grundsätzlich die Möglichkeit einen „Antrag auf Erstattung/Erlass" für gezahlte Einfuhrabgaben beim zuständigen Hauptzollamt (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) zu stellen, welches die Einfuhrabgaben erhoben hat (die Voraussetzungen/Erstattungsgründe sind in der Ausfüllanleitung unter Punkt 13. erläutert).

Die Gründe für den „Antrag auf Erstattung/Erlass" sollte Ihr Bekannter dem Hauptzollamt ausführlich erläutern (ggf. in beigefügter Anlage). Weiterhin sollte er dem Antrag den vom abfertigenden Zollamt erstellten Einfuhrabgabenbescheid beilegen. Anträge auf Erlass oder Erstattung werden u. a. gestellt, weil nachträglich Unterlagen vorgelegt werden können, die einen Anspruch auf eine Abgabenbegünstigung oder -befreiung begründen (z.B. Unterlagen über die tatsächliche Höhe der Zahlung, sog. Zahlungsnachweis – z. B. Kreditkartenauszug, oder z. B. eine Rechnung mit ausgewiesenen Frachtkosten etc.). Die nachträglich vorgelegten Unterlagen müssen sich zweifelsfrei auf die eingeführte, zu diesem Zeitpunkt oftmals nicht mehr körperlich prüfbare Ware beziehen. Anderenfalls kann dem Erlass- bzw. Erstattungsantrag nicht stattgegeben werden.

Der Antrag auf Erstattung oder Erlaß kann auch auf einem anderen Papier (formlos) gestellt werden, sofern dieses die im Vordruck 0223 genannten Angaben enthält.

Sofern man nachträglich vom Händler eine korrigierte Rechnung bekommt, in der die Versandkosten separat ausgewiesen sind, sollte das als Begründung für den Einspruch genügen. Ansonsten einfach mal probieren. Falls der Einspruch abgelehnt wird, steht man auch nicht schlechter da als vorher.

Ich glaube, ich erstelle mal eine Art FAQ für Bestellungen aus dem Ausland...
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― Frank Zappa
Letzte Änderung: 06 Apr. 2020 12:18 von Ratman.
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Re: Frage zu einer Sendungsverfolgung

06 Apr. 2020 15:30 - 06 Apr. 2020 15:36
#6802
Danke für die Info :-)

Ich habe leider das Gefühl, daß ich mir hier den Mund fusselig rede und keiner hört mir zu oder glaubt mir? :unsure:
Warum DHL Express dort nicht einfach die tatsächlichen Frachtkosten angibt, entzieht sich meiner Kenntnis

Zum letzten Mal: DHL HAT MIT DER VERZOLLUNG, DEN GESCHÄTZEN FRACHTKOSTEN ODER WAS AUCH IMMER NICHT(!!!!) AM HUT!!!!!

DHL kann und darf nicht einfach die Papiere, für die der Händler(!!!!) verantwortlich ist, ergänzen! Woher soll DHL in so einer Situation denn auch die Frachtkosten kennen? Die meistens Händler habe individuelle Deals, entweder mit DHL direkt oder einer Shipping Company, da werden Flatrates ausgehandelt. Oder hast Du jemals eine DHL-Express Sendung gesehen, auf der Briefmaken kleben? NIEMALS! :lol:

DHL befördert die Sendung, legt sie gegebenenfalls dem Zoll vor, nur der Zoll schätzt unter Umständen die Frachtkosten. Wobei ich immer noch nicht verstehe, warum in 99,9% immer GENAU 85 Euro geschätzt werden ;)
Ich vemute, man schaut auf die Rechnung, findet dort keine Versandkosten und schätzt dann die Versandkosten nach Motto "lieber zu viel als zu wenig".

Wenn Du mit "man schaut auf die Rechnung" den Zoll meinst, dann mag das so sein, solltest Du damit DHL meinen, dann geht das wieder einmal in die komplett falsche Richtung ;)
Letzte Änderung: 06 Apr. 2020 15:36 von ColonelZap.

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Re: Frage zu einer Sendungsverfolgung

06 Apr. 2020 16:16
#6803
Also üblicherweise nimmt jemand bei DHL-Express in Leipzig die Zollanmeldung im Namen und Auftrag des Importeurs (Empfänger der Sendung) vor.
Dadurch wird das Ganze halt deutlich beschleunigt & DHL Express bietet meines Wissens keine Selbstverzollung an.
Den Zoll, bzw. Einfuhrabgabenbescheid erlässt dann mit Sicherheit der Zoll im 2. Schritt - in wie fern das dort zusammengefaßt wird, kann ich nicht sagen.

Ich hatte zuletzt das "Gefühl" (habe icht nachgerechnet), dass es eher 75€ geschätzte Versandkosten sind.
Ich bin nachher mal auf meine Abrechnung gespannt, hatte gestern extra die korrigierte Rechnung (inkl. 14$ Shipping) nach Leipzig gemailt, aber da wurden auch schon wieder mehr EUSt. vom DHL-Mann verlangt als erwartet... ;-)

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Re: Frage zu einer Sendungsverfolgung

06 Apr. 2020 17:24
#6804
ColonelZap schrieb: Danke für die Info :-)

Ich habe leider das Gefühl, daß ich mir hier den Mund fusselig rede und keiner hört mir zu oder glaubt mir? :unsure:
Doch doch :yes: Dass die Schätzung seitens des Zoll erfolgt, habe ich ja auch geschrieben...
ColonelZap schrieb:
Warum DHL Express dort nicht einfach die tatsächlichen Frachtkosten angibt, entzieht sich meiner Kenntnis

Zum letzten Mal: DHL HAT MIT DER VERZOLLUNG, DEN GESCHÄTZEN FRACHTKOSTEN ODER WAS AUCH IMMER NICHT(!!!!) AM HUT!!!!!
Ruuuuhig Brauner, gaaanz ruuuhig :rolleyes:
ColonelZap schrieb: DHL kann und darf nicht einfach die Papiere, für die der Händler(!!!!) verantwortlich ist, ergänzen! Woher soll DHL in so einer Situation denn auch die Frachtkosten kennen? Die meistens Händler habe individuelle Deals, entweder mit DHL direkt oder einer Shipping Company, da werden Flatrates ausgehandelt. Oder hast Du jemals eine DHL-Express Sendung gesehen, auf der Briefmaken kleben? NIEMALS! :lol:
Doch, und zwar insofern, dass der Versanddienstleister in der Regel die Zollanmeldung vornimmt. In dem elektronischen Formular muss neben dem Warenwert auch das Feld "Transportkosten" (genau genommen sind es mehrere Felder) ausgefüllt werden. Naiv wie ich bin, vermutete ich mal, dass der Dienstleister auch die Portokosten kennt :rolleyes: Der Zollbeamte hat mich aber eines besseren belehrt:
Wichtig für die Berechnung der Einfuhrabgaben ist, daß die Frachtkosten explizit auf der Rechnung ausgewiesen sind. Selbst bei dem Vermerk "Versandkosten inclusive" ist es für den Beförderungsdienstleister nicht möglich, die tatsächlichen Versandkosten für den jeweiligen Einzelfall zu ermitteln, da ja kein konkreter Betrag auf der Rechnung ausgewiesen ist. Folglich ist die Erstellung einer elektronischen Zollanmeldung für den Beförderungsdienstleister nicht möglich.


ColonelZap schrieb: DHL befördert die Sendung, legt sie gegebenenfalls dem Zoll vor, nur der Zoll schätzt unter Umständen die Frachtkosten. Wobei ich immer noch nicht verstehe, warum in 99,9% immer GENAU 85 Euro geschätzt werden ;)
Wahrscheinlich hat es sich beim Zoll eingebürgert (evtl. durch Rundschreiben der obersten Beamtenriege) das in den Fällen, wo bei der Zollanmeldung das Feld "Transportkosten" leer bleibt, dieser Betrag "geschätzt" wird.

Anders ist es vermutlich, wenn so ein Ührchen als normale Postsendung ins Land kommt. Da gibt es keine Zollanmeldung, der Zoll prüft stichprobenartig (oder bei bestimmten Merkmalen), ob in dem Päckchen auch das drin ist, was angegeben ist und ob der auf dem Päckchen angegebene Wert plausibel erscheint. Man geht in diesem Fall vermutlich von einem eher geringen Betrag der Transportkosten aus und unterläßt die Schätzung.
l.art schrieb: Also üblicherweise nimmt jemand bei DHL-Express in Leipzig die Zollanmeldung im Namen und Auftrag des Importeurs (Empfänger der Sendung) vor.
Dadurch wird das Ganze halt deutlich beschleunigt & DHL Express bietet meines Wissens keine Selbstverzollung an.
Den Zoll, bzw. Einfuhrabgabenbescheid erlässt dann mit Sicherheit der Zoll im 2. Schritt - in wie fern das dort zusammengefaßt wird, kann ich nicht sagen.
Jop, genau so wird das gehandhabt.
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Re: Frage zu einer Sendungsverfolgung

07 Apr. 2020 07:31
#6812
ch hatte zuletzt das "Gefühl" (habe icht nachgerechnet), dass es eher 75€ geschätzte Versandkosten sind.

Es können auch 85 USD sein, die der Zoll "schätzt", vielleicht täusche ich mich mit den 85 Euro ;)

Auf jeden Fall kann und darf DHL nicht einfach die Zollpapiere des Händlers ergänzen, selbst WENN sie genau wüßten, was die tatsächlichen Versandkosten waren.

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Re: Frage zu einer Sendungsverfolgung

07 Apr. 2020 09:44 - 07 Apr. 2020 09:48
#6813
Und auch bei dieser Sendung wieder mal nicht logisch berechnet.
Uhr gekauft für 154USD, ursprüngliche Rechnung (vermutlich auch so im Paket) weißt 150USD ohne shipping aus.
Korrigierte Rechnung per Mail vom Händler bekommen (140USD Uhr, 14USD Shipping) und zusammen mit dem Paypal-Ausdruck an DHL Expr. weiter geleitet.
DHL-Rechnung gibt 43,37€ EUSt. an, also Basiswert von 228,26€, also ca. 239USD (also 154+85).
Jetzt bin ich mal auf die Erklärung seitens DHL gespannt, wenn schon eine Rechnung mit ausgewiesenen Shipping Costs eingereicht wurde...

Edit: Mit dem Empfang der Sendung bestätigst Du übrigens, "dass die Ueberfuehrung der Sendung mit nachstehendem Barcode in den freien Verkehr von DHL in meinem Namen und auf meine Rechnung beantragt werden durfte".
Damit ist DHL also dann nachträglich legitimiert die Anmeldung vorzunehmen.
Finde ich grundsätzlich auch ok (wie sollte man sonst 2 Tage Laufzeit von China nach Deutschland hinbekommen), aber die Regeln dazu sind halt nicht alle schön...
Letzte Änderung: 07 Apr. 2020 09:48 von l.art.

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Re: Frage zu einer Sendungsverfolgung

07 Apr. 2020 10:50 - 07 Apr. 2020 10:55
#6814
Kann es sein, daß der Zoll diese geschätzten 85 Dollar Versandkosten bereits schon verwendet hat, bevor Du die Rechnung eingereicht hast? Bist Du sicher, daß der Zoll die korrigierte Rechnung überhaupt zu sehen bekommen hat? Für mich sieht es so aus, als hätte der Zoll "knallhart" mit $150 + $85 gerechnet. Normalerweise kümmert sich der Zoll ja meistens schon um die Verzollung, bevor die Sendung überhaupt in Deutschland angekommen ist.

DHL verlangt vor Dir ja nur das, was sie an den Zoll bezahlt haben (plus deren Provision für ihre Arbeit / für das Auslegen des Geldes).

Ich wette, daß DHL Dir sagen wird, wenn Du ein Problem mit der Höhe der Einfuhrumsatzsteuer hast, daß Du Dir das Geld vom Zoll zurückholen mußt. Viel "Spaß" dabei :-(
Letzte Änderung: 07 Apr. 2020 10:55 von ColonelZap.

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Re: Frage zu einer Sendungsverfolgung

07 Apr. 2020 11:53
#6815
@l.art: In diesem Fall musst du wohl Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, wie von mir weiter oben beschrieben. Die Zollanmeldung seitens DHL ist ja bereits abgeschlossen und der Steuerbescheid ist gültig. Dieser kann dann nur noch mit einem Einspruch angefochten werden. Dem Einspruch musst du dann die korrigierte Rechnung beilegen.
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Re: Frage zu einer Sendungsverfolgung

07 Apr. 2020 15:44
#6816
Ich habe die Unterlagen an DHL gesendet, als das Paket auf dem Flug war. Es gab dann einen vorläufigen Trackingeintrag a la "Customsstatus updated, shipping not yet arrived", also sollte das vorher da gewesen sein...
Ich befürchte auch, dass mich DHL an den Zoll verweisen wird, aber ich möchte sie doch ein bißchen in Erklärungsnot bringen, warum sie es gemacht haben... ;-)
Ich vermute die erste Antwort wird lediglich das Übersenden der Zollabrechnung sein - mal schauen.

Falls es jemanden interessiert, halte ich Euch gern auf dem Laufenden.
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Re: Frage zu einer Sendungsverfolgung

07 Apr. 2020 17:17
#6820
l.art schrieb: Ich befürchte auch, dass mich DHL an den Zoll verweisen wird, aber ich möchte sie doch ein bißchen in Erklärungsnot bringen, warum sie es gemacht haben... ;-)
Ich vermute die erste Antwort wird lediglich das Übersenden der Zollabrechnung sein - mal schauen.
Da das Kind ja nun schon in den Brunnen gefallen ist, kann DHL dir höchstens noch eine Entschuldigung senden. Aber der Steuerbescheid ist ja erstellt und gültig, da kannst du nur noch einen Einspruch beim Zoll einlegen.
l.art schrieb: Falls es jemanden interessiert, halte ich Euch gern auf dem Laufenden.
Aber ja, gerne :yes:
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